Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand

RR&Co. Die Personalberater KG (nachfolgend „KG“) vermittelt Fach- und Führungskräfte zur Festeinstellung oder für ein anderes Vertragsverhältnis (nachfolgend „Kandidaten“) an den Auftraggeber. Die KG stellt dem Auftraggeber hierzu Exposés, Lebensläufe und/oder ähnliche Informationen über geeignete Kandidaten für ausgewählte Positionen zur Verfügung. Bevor dem Auftraggeber die o.g. Informationen zur Verfügung gestellt werden, trifft die KG eine Vorauswahl und prüft die grundsätzliche Eignung der Kandidaten.

2. Auftrag

Ein Auftrag bezieht sich generell auf eine bestimmte fest definierte Position, die es zu besetzen gilt. Die von der KG überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Unterlagen und Informationen über die Kandidaten – weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben.

3. Honorar und Zahlung

a) Berechnungsbasis für die Übernahme eines Personal-Beratungsmandats sind die geplanten effektiven Jahresbezüge des Kandidaten. Die KG berechnet hierauf ein Honorar von 30 %, mindestens 11.200,- Euro zzgl. MwSt.

b) Weichen die mit einem eingestellten Kandidaten vereinbarten effektiven Jahresbezüge von der im Rahmen der Stellenbeschreibung vom Mandanten zunächst angegebenen Größen ab, ist für die Höhe der Vergütung der KG, die jeweils höhere Größe maßgeblich.

c) Von dieser Honorarregelung abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

d) Das unter a) gennannte Honorar wird in drei Tranchen zur Zahlung fällig:

1/3 bei Auftragserteilung;

1/3 nach Kandidaten-Erstpräsentation;

1/3 nach Vertragsunterzeichnung des Kandidaten.

e) Für die Dauer des Auftrages wird eine Kommunikationspauschale in Höhe von 250 EUR pro Monat erhoben.

f) Werden im Zusammenhang mit einem Auftrag weitere Kandidaten eingestellt, so gilt für jede weitere Platzierung ein Honorar in Höhe von 30 % der effektiven Jahresbezüge als vereinbart.

g) Für den Fall, dass der Auftraggeber nach Beendigung des Auftrages einen von der KG benannten Kandidaten einstellen sollte, ist das gesamte vorstehende Honorar in Höhe von 30 % der effektiven Jahresbezüge des Kandidaten geschuldet, eventuell hierauf bereits vor Beendigung des Auftrages geleistete Zahlungen werden angerechnet. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber innerhalb von einem Jahr nach Benennung eines Kandidaten durch die KG diesen einstellt, obwohl mit ihm zunächst kein Vertrag zustande gekommen war.

h) Der Auftraggeber hat der KG spätestens 14 Kalendertage nach Vertragsschluss schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass mit dem von der KG vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag geschlossen worden ist. Weiterhin ist die KG über die Einzelheiten des Vertrages und insbesondere das vereinbarte Bruttogehalt schriftlich in Kenntnis zu setzen. Auf Aufforderung ist der KG eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

i) Sämtliche hier getroffenen Bedingungen hinsichtlich des Honorars und der Auslagen gelten auch für den Fall, dass ein Vertrag zwischen einem Kandidaten und einem mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen geschlossen wird.

j) Mediakosten für Anzeigenschaltungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet.

k) Bei vorzeitiger Kündigung des Auftrages, sind das bis zum Zugang der Kündigung aufgelaufene Honorar und die Auslagen fällig.

l) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Unklare Aufträge und Modifikation

a) Aufträge, bei denen aufgrund sich verändernder Verhältnisse im Haus des Auftraggebers zu erwarten ist, dass sich das Profil der Position ebenfalls ändern könnte oder erst im Laufe der Suche festgelegt wird sowie Aufträge, bei denen bewusst Kandidaten sehr unterschiedlicher Hierarchiestufen und damit auch stark volatiler Einkommenskategorien in Frage kommen, werden auf Basis eines fest vereinbarten Vorabhonorars als Mindesthonorar durchgeführt und anschließend auf Basis von 30 % der effektiven Jahresbezüge des ersten Jahres abgerechnet.

b) Sollte während unserer Tätigkeit eine wesentliche Verschiebung der Aufgabenstellung und damit des Suchfeldes oder des Schwierigkeitsgrades eintreten, wird eine angemessene Anpassung des Honorars vereinbart. Falls sich aus unserer Beratungstätigkeit neue, zusätzliche Aufgaben ergeben, werden diese als eigene Projekte behandelt.

5. Reisekosten

a) Reisekosten (Flug-, Bahntickets, Mietwagen, Hotels, Taxen, Kandidatenbewirtungen und sonstige Aufwendungen) der Kandidaten sowie der Berater trägt der Auftraggeber.

b) Reisekosten der Berater werden nach Abschluss des Auftrages gegen Beleg abgerechnet.

6. Initiative der KG

Für den Fall, dass die KG ohne expliziten Auftrag des Mandanten die Initiative ergriffen hat und ein von der KG vorgeschlagener Kandidat infolge unserer Bemühungen innerhalb von einem Jahr nach Benennung vom Auftraggeber eingestellt wird, schuldet der Auftraggeber ebenfalls ein Honorar in Höhe von 30 % der effektiven Jahresbezüge des Kandidaten.

7. Geheimhaltung und Datenschutz

a) Die KG und der Auftraggeber werden die ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen, aber nicht allgemein bekannten Informationen, zeitlich unbefristet geheim halten und nicht anderweitig, sondern nur nach Maßgabe und im Rahmen des Auftrages nutzen sowie auch ihre Mitarbeiter entsprechend hierzu verpflichten.

b) Nach Abschluss eines Auftrages ist der Auftraggeber entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften verpflichtet, die ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen bzw. von der KG überlassenen Daten der Kandidaten unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten.

c) Dem Auftraggeber von der KG überlassene Unterlagen sowie sonstiges Material (Datenträger, Daten, Programme etc.) werden nach Auftragsausführung vom Auftraggeber an die KG zurückgegeben.

8. Haftung

a) Die KG führt alle Aufträge mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Mandanten bezogen durch. Von Dritten oder dem Mandanten gelieferte Daten und Informationen werden nicht auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit geprüft.

b) Die KG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Auftraggeber Schadenersatzansprüche gelten macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen der KG beruhen. Soweit der KG keine vorsätzliche Vertragsverletzung angeleitet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

c) Die KG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die KG schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, jedoch je Schadensereignis auf maximal den dreifachen Auftragswert. Als ein Schadensereignis gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die aus einer einheitlich beauftragten oder zeitlich und sachlich zusammenhängend erbrachten Leistung resultieren.

d) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

e) Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

9. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht unwirksame Bestimmungen durch solche Vereinbarungen der Vertragsparteien zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der ungültigen Bestimmungen am nächsten kommen. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.

Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Hamburg, 01.12.2020